Art. 103

Wechseln zu: , Suche
Die näheren Bestimmungen über das Verfahren, über die Ausstandspflicht, über die Entlohnung und über die von den Parteien zu entrichtenden Gebühren werden durch ein besonderes Gesetz getroffen.

Further detailed provisions concerning court procedures, the duty of Judges to recuse themselves, remuneration, and fees to be paid by the parties shall be laid down in a specific law.

Die Kommentierung dieses Artikels erfolgt im Laufe des Jahres 2024.

Inhalte

Verfassungstext
Kommentar
Schlagwörter
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Über dieses Projekt
Letzte Änderungen

About this project
À propos de ce projet

Werkzeuge

Als PDF downloaden
Zitiervorschlag
Hilfe