Über dieses Projekt

Inhaltsverzeichnis

Über den Verfassungskommentar

Bei dem vom Liechtenstein-Institut herausgegebenen Kommentar zur Liechtensteinischen Verfassung vom 5. Oktober 1921 handelt es sich um den ersten wissenschaftlichen Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung. Er füllt auch deshalb eine Lücke zum liechtensteinischen Verfassungsrecht.

Der Kommentar verfolgt verschiedene Ziele:
Die Kommentierung der Verfassungsbestimmungen erschliesst das liechtensteinische Verfassungsrecht.
Bei den einzelnen Verfassungsbestimmungen werden angeführt

  • die Materialien aus dem Prozess der Verfassungsgebung,
  • die einschlägigen Urteile der liechtensteinischen Gerichte,
  • die Literatur zum liechtensteinischen Verfassungsrecht,
  • ausländische Literatur und Judikatur, soweit sie für das Verständnis des liechtensteinischen Verfassungsrechts von Bedeutung sind.

Überdies erleichtert ein allgemeines Literaturverzeichnis den Einstieg ins liechtensteinische Verfassungsrecht. Somit bietet der Kommentar einen Zugang zu den verschiedenen – nicht nur rechtswissenschaftlichen, sondern auch historischen und politikwissenschaftlichen – Abhandlungen zum liechtensteinischen Staats- und Verwaltungsrecht.

Selbstverständlich wird die Entstehungsgeschichte von der Landständischen Verfassung von 1818 über die Konstitutionelle Verfassung von 1862 bis hin zum geltenden Verfassungsrecht eingehend erläutert.

Indem der Kommentar im Internet für jedermann von überall her kostenlos zugänglich ist, verbreitert er die Kenntnis vom liechtensteinischen Verfassungsrecht nicht nur in Liechtenstein selber, sondern über die Grenzen des Fürstentums Liechtenstein hinaus. Der Kommentar erleichtert damit den Rechtsvergleich mit dem liechtensteinischen Recht.

Als Leserinnen und Leser angesprochen sind nicht nur Juristinnen und Juristen, sondern alle, die sich einen Überblick über das liechtensteinische Verfassungsrecht verschaffen wollen oder Antworten auf einzelne verfassungsrechtliche Fragen suchen.

Stand der Kommentierungen

Die Kommentierungen zu den einzelnen Artikeln der Verfassung werden laufend aufgeschaltet und nach der Vollerfassung immer wieder aktualisiert. Die vollständige Kommentierung der Verfassung sollte im Frühjahr 2021 vorliegen.

Im Newsletter des Liechtenstein-Instituts werden die neuen Aufschaltungen angekündigt. Sie können den Newsletter durch eine kurze Nachricht an info@liechtenstein-institut.li abonnieren.

Aus der Rubrik „Kommentar“ ist ersichtlich, welche Artikel bereits kommentiert sind. Zu jeder einzelnen Kommentierung wird der Stand ihrer inhaltlichen Bearbeitung unmittelbar unter dem Verfassungstext angegeben.

Es existiert keine gedruckte Version dieses Online-Kommentars. Dieser Online-Kommentar ist urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie Textpassagen aus ihm verwenden, müssen Sie die Quelle (inklusive Autoren und Herausgeberin) korrekt angeben. Bitte halten Sie sich dabei an die Zitierempfehlung (siehe Rubrik „Zitiervorschlag“).

Trägerschaft und Finanzierung

Initiiert und finanziert wird der Online-Kommentar vom Liechtenstein-Institut in Bendern. Bei dem 1986 gegründeten Liechtenstein-Institut handelt es sich um ein Forschungsinstitut, das die Stellung einer hochschulähnlichen Einrichtung (siehe Art. 46 ff. Hochschulgesetz vom 25. November 2004) inne hat.

Das Liechtenstein-Institut widmet sich der wissenschaftlichen Bearbeitung von liechtensteinrelevanten Forschungsthemen in den Fachbereichen Geschichte, Politik, Recht und Wirtschaft. Das Institut wird von einem Verein getragen und öffentlich subventioniert. Die Publikationen des Liechtenstein-Instituts werden auf der entsprechenden Website des Institut öffentlich zugänglich gemacht.

Autoren und Begleitgremium

Die Autorinnen und Autoren

  • Peter Bussjäger, Univ.-Prof. Dr. iur., bis Januar 2018 Forschungsbeauftragter Recht am Liechtenstein-Institut, seither zu 100% Professor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck
  • Anna Gamper, Univ.-Prof. Dr. iur., Professorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck
  • Lorenz Langer, Dr. iur., MA, MPhil, Forschungsbeauftragter Recht am Liechtenstein-Institut
  • Emanuel Schädler, Dr. iur., Forschungsbeauftragter Recht am Liechtenstein-Institut
  • Patricia M. Schiess Rütimann, Prof. Dr. iur., Forschungsbeauftragte Recht am Liechtenstein-Institut


Die Mitglieder des wissenschaftlichen Begleitgremiums

  • Bernhard Ehrenzeller, Prof. Dr. iur., Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen (bis 13. Juni 2019)
  • Christian Frommelt, Dr., Direktor des Liechtenstein-Instituts und Forschungsbeauftragter Politik am Liechtenstein-Institut
  • Anna Gamper, Univ.-Prof. Dr. iur., Professorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck (seit 20. Mai 2016)
  • Christoph Grabenwarter, Univ.-Prof. DDr. iur., Professor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien (bis 20. Mai 2016)
  • Hilmar Hoch, Dr. iur., Präsident des Staatsgerichtshofes, Rechtsanwalt
  • Andreas Kley, Prof. Dr. rer. publ., Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich
  • August Mächler, Prof. Dr. iur., Richter des Staatsgerichtshofes (seit 28. September 2020)
  • Wilfried Marxer, Dr. phil., Forschungsleiter Politik am Liechtenstein-Institut
  • Michael Ritter, Dr. iur., Rechtsanwalt
  • Emanuel Schädler, Dr. iur., Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut
  • Hugo Vogt, Dr. iur., Rechtsanwalt
  • Herbert Wille, Dr. iur., bis Herbst 2014 Forschungsbeauftragter Recht am Liechtenstein-Institut
  • Tobias Michael Wille, Dr. iur., wissenschaftlicher Mitarbeiter des Staatsgerichtshofes

Verlinkungen

Im Online-Kommentar wurden zahlreiche Verlinkungen vorgenommen zur weiterführenden Recherche und zum einfacheren Auffinden von Quellen. Wir können nicht garantieren, dass die Verlinkungen unbeschränkt lange funktionieren, da wir keinen Einfluss auf die betreffenden Anbieter haben. Falls Sie „tote Links“ bemerken, sind wir froh um einen Hinweis an info@liechtenstein-institut.li.

Rubrik „Entstehung und Materialien“

Verlinkt werden alle Quellen, die jedermann frei online zugänglich sind, d.h. insbesondere

  • Die unter www.e-archiv.li aufbereiteten historischen Dokumente
  • Das Landesgesetzblatt (LGBl.) ab 1863
  • Die Berichte und Anträge (BuA) ab dem Jahr 2000
  • Die unter www.gerichtsentscheide.li publizierten Gerichtsentscheide
  • Die Landtags-Protokolle ab dem Jahr 1997

Rubrik „Literatur“

Verlinkt werden alle Texte, die jedermann frei online zugänglich sind. Das sind insbesondere die unter www.eliechtensteinensia.li aufbereiteten Bände der Schriftenreihe „Liechtenstein Politische Schriften LPS“ und das „Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein“.

Fussnoten

In den Fussnoten wird alles verlinkt, was für jedermann frei online zugänglich ist. Ausgenommen sind die wissenschaftlichen Werke (Monographien, Buchbeiträge, Zeitschriftenartikel). Für sie wird die Verlinkung nur im Literaturverzeichnis vorgenommen.

Hingegen werden in den Fussnoten insbesondere die liechtensteinischen Rechtsquellen und die völkerrechtlichen Grundlagen (so insbesondere die Konventionen des Europarates), die Urteile der liechtensteinischen und ausländischen Gerichte (insbesondere des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR) sowie Materialien und Judikatur aus Österreich und der Schweiz verlinkt.

Technische Umsetzung

Dieser Online-Kommentar basiert auf einer MediaWiki-Lösung, die von der Firma Sitewalk Est. aus Mauren für das Liechtenstein-Institut entwickelt und von Sabrina Vogt, vogtonikum, gestaltet wurde.

Bei der formellen und technischen Gestaltung waren uns folgende Praktikantinnen und Praktikanten des Liechtenstein-Instituts zu unterschiedlichen Zeiten jeweils während einiger Wochen behilflich:
Sophie Bussjäger, Benedikt Fend, Sara Frommelt, Anna Güntensperger, Klemens Jansen, Mirella Johler, Julia Kindle, Carina Oehri, Jan Ritter, Wolfram Ritter, Isabelle Sartor, Lisa Sartor, Domenic Sauter, Žiga Urankar und Nils Vogt.