Art. 31: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 15:5115:51, 29. Sep. 2016Praktikant 2015 Diskussion Beiträge 1.515 Bytes +1.515 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „<gesetzestexttitel>1) Alle Landesangehörigen sind vor dem Gesetze gleich. Die öffentlichen Ämter sind ihnen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen g…“ [automatisch gesichtet]
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