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- 6) Die Amtsperiode der Kollegialregierung beträgt vier Jahre. Bis zur Ernennung einer neuen R …tz dafür bezeichneten Geschäfte hat die Kollegialregierung zu Beginn der Amtsperiode ihre Geschäfte auf den Regierungschef und die Regierungsräte zu verteilen72 KB (9.653 Wörter)
- Category:Amtsperiode17 KB (1.710 Wörter)
- 6) Die Amtsperiode der Kollegialregierung beträgt vier Jahre. Bis zur Ernennung einer neuen R …egierung vorzuschlagen. Dies entspricht auch Art. 79 Abs. 6 LV, wonach die Amtsperiode vier Jahre beträgt.49 KB (6.618 Wörter)
- …tz dafür bezeichneten Geschäfte hat die Kollegialregierung zu Beginn der Amtsperiode ihre Geschäfte auf den Regierungschef und die Regierungsräte zu verteilen Art. 91 LV bestimmt, dass die Geschäftsverteilung „zu Beginn der Amtsperiode“ zu beschliessen ist. Da die Regierung ohne eine solche Verteilung der Au15 KB (2.083 Wörter)