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- 2) Die Regelung der Disziplinargewalt bleibt der zu erlassenden Geschäftsordnung vorbehalten.}} …sowie die Ausübung der Disziplinargewalt über letztere; die Aufsicht und Disziplinargewalt über Staatsanwälte werden durch das Gesetz bestimmt;Art. 93 Bst. a abgeä75 KB (9.862 Wörter)
- Category:Disziplinargewalt17 KB (1.720 Wörter)
- …enstverhältnisse.VBI 1999/87 Erw. 8 (nicht veröffentlicht) zieht aus der Disziplinargewalt des Gemeinderates den Schluss, dass die Dienstverhältnisse öffentlich-rec111 KB (15.383 Wörter)
- 2) Die Regelung der Disziplinargewalt bleibt der zu erlassenden Geschäftsordnung vorbehalten. 1) The Members of …r die im Landtag gemachten Äusserungen bzw. deren Unterwerfung unter die Disziplinargewalt (Art. 57 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 2 LV).26 KB (3.607 Wörter)
- …eten und Fraktionen gegenüber nicht übergeordnet ist. Er ist, von seiner Disziplinargewalt im Rahmen der Sitzungspolizei abgesehen,Vgl. . nicht berechtigt, ihnen Weis28 KB (3.944 Wörter)
- …nicht erfüllen. Sie regelt die Verfahrensabläufe, das Hausrecht und die Disziplinargewalt des Präsidenten, präzisiert die Rechte der Abgeordneten und die Stellung24 KB (3.318 Wörter)
- …nannte, wobei diese unter der Aufsicht der Regierung standen, die auch die Disziplinargewalt ausübte. Weder das noch die enthalten Regelungen, die als „Vorstellung53 KB (7.115 Wörter)
- …sowie die Ausübung der Disziplinargewalt über letztere; die Aufsicht und Disziplinargewalt über Staatsanwälte werden durch das Gesetz bestimmt; …tigung aller ihr unterstellten Behörden und Beamten und die Ausübung der Disziplinargewalt über letztere;22 KB (2.988 Wörter)
- …en Landgerichtspräsidenten und die Richter des Obergerichtes. Er übt die Disziplinargewalt über die Richter des Landgerichtes aus. …richtspräsidenten und die Richter des Obersten Gerichtshofes. Er übt die Disziplinargewalt über die Richter des Obergerichtes und des Obersten Gerichtshofes aus.2 KB (235 Wörter)