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- {{#tag:gesetzestext|1) In Bezug auf die Landesverwaltung ist dem Landtage für das nächstfolgende Verwaltungsjahr von der Regierung {{#tag:gesetzestext|1) Die gesamte Landesverwaltung wird unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen dieses Artikels durch d75 KB (9.862 Wörter)
- Category:Landesverwaltung17 KB (1.720 Wörter)
- ''Kieber, Walter'', Regierung, Regierungschef, Landesverwaltung, in: Batliner (Hrsg.), Die liechtensteinische Verfassung 1921. Elemente der …'', Zum Verhältnis von Exekutive und Legislative bei der Organisation der Landesverwaltung, LJZ 2013, S. 64-70138 KB (15.819 Wörter)
- …m.E. jedoch nicht zulässig, Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Landesverwaltung zu übertragen.111 KB (15.383 Wörter)
- …der 92 Abs. 2 und 78 Abs. 1 LV konkretisiert. Demnach hat sich die gesamte Landesverwaltung (und auch die Gerichtsbarkeit) innerhalb der Schranken der Verfassung und d59 KB (7.787 Wörter)
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- …ausserhalb des Gesetzes (siehe auch Art. 78 Abs. 1 LV, wonach die gesamte Landesverwaltung durch die dem Landesfürsten und dem Landtag verantwortliche Kollegialregie …ngsverordnungen, sofern sie nicht ausschliesslich an die Dienststellen der Landesverwaltung gerichtet sind, gemäss im Landesgesetzblatt kundgemacht. Ausserdem gibt e79 KB (10.701 Wörter)
- …s), Art. 66bis LV (Referendum zu Staatsverträgen), Art. 78 LV, wonach die Landesverwaltung (einschliesslich der Aussenpolitik) durch die dem Landesfürsten und dem La Aus Art. 78 Abs. 1 LV ergibt sich, dass die gesamte Landesverwaltung durch die dem Landesfürsten und dem Landtag verantwortliche Regierung ausg84 KB (11.039 Wörter)
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- …ung an die Gesetze ergibt sich aus Art. 92 Abs. 4, wonach sich die gesamte Landesverwaltung innerhalb der Schranken der Verfassung, der Gesetze und der staatsvertragli …kerung findet das Legalitätsprinzip in Art. 78 Abs. 1, wonach die gesamte Landesverwaltung durch die dem Landesfürsten und dem Landtag verantwortliche Kollegialregie111 KB (14.448 Wörter)
- …setze aus. Art. 92 Abs. 4 LV ordnet schliesslich an, dass sich die gesamte Landesverwaltung innerhalb der Schranken der Verfassung, der Gesetze und staatsvertraglichen38 KB (5.261 Wörter)
- …chtigt waren „in Beziehung auf Mängel und Missbräuche, die sich in der Landesverwaltung oder Rechtspflege ergeben, in Folge Beschlusses Vorstellungen und Beschwerd …mmen bleibt, „in Beziehung auf Mängel und Missbräuche, die sich in der Landesverwaltung oder Rechtspflege ergeben, oder die aus an ihn gerichteten Vorstellungen, P53 KB (7.115 Wörter)
- …liche Sollarbeitszeit verkürzt wird oder unverändert bleibt.“ Dass die Landesverwaltung neben den Feiertagen auch dienstfreie Tage kennt, zeigt der online publizie42 KB (5.718 Wörter)
- …Handels- und Gewerbefreiheit, Rz. 2. und von Art. 78 LV, der die Rolle der Landesverwaltung umschreibt und die Errichtung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften,74 KB (10.011 Wörter)
- 1) In Bezug auf die Landesverwaltung ist dem Landtage für das nächstfolgende Verwaltungsjahr von der Regierung30 KB (4.100 Wörter)
- 1) Die gesamte Landesverwaltung wird unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen dieses Artikels durch d …'', Zum Verhältnis von Exekutive und Legislative bei der Organisation der Landesverwaltung, LJZ 2013, S. 64–7088 KB (11.540 Wörter)
- …4 LV eine Übergangsregierung zur interimistischen Besorgung der gesamten Landesverwaltung (Art. 80 Abs. 1 LV).Wille, Staatsordnung, S. 549.50 KB (6.791 Wörter)
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